Kündigung erhalten? Ihre Anwältin in Leverkusen
Handeln Sie jetzt: Gegen eine Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit. Ich prüfe Ihre Kündigung, setze Ihre Rechte durch und kämpfe für Ihren Arbeitsplatz oder eine faire Abfindung.
So lange haben Sie ab Zugang der Kündigung Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich unwirksam war.
Kündigung erhalten – das sollten Sie jetzt tun
Unterschreiben Sie nichts – vor allem keinen Aufhebungsvertrag und keine Ausgleichsquittung.
Notieren Sie, wann und wie Sie die Kündigung erhalten haben. Ab diesem Tag läuft die Frist.
Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit, sonst droht eine Sperrzeit.
Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnungen, gegebenenfalls Abmahnungen und Ihre Rechtsschutzversicherung.
Melden Sie sich bei mir. Ich prüfe Ihre Kündigung und sage Ihnen, welche Chancen Sie haben.
Ist Ihre Kündigung überhaupt wirksam?
Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Typische Fehler sind zum Beispiel:
Formfehler
- Kündigung nur per E-Mail, WhatsApp oder mündlich – sie muss schriftlich und im Original unterschrieben sein
- Falsche Kündigungsfrist
- Betriebsrat wurde vor der Kündigung nicht oder nicht richtig angehört
Fehlender Kündigungsgrund
- Im Betrieb gilt das Kündigungsschutzgesetz (mehr als 10 Mitarbeiter und über 6 Monate beschäftigt), aber es gibt keinen ausreichenden Grund
- Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung
Sonderkündigungsschutz
- Schwangerschaft und Mutterschutz
- Elternzeit
- Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- Mitglieder des Betriebsrats
Severance pay
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. In der Praxis wird eine Abfindung aber sehr häufig ausgehandelt – gerade im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Als Orientierung gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Ich helfe Ihnen außerdem bei
Aufhebungsvertrag
Bevor Sie unterschreiben: Ich prüfe den Vertrag, verhandle über Abfindung und Freistellung und achte auf Risiken wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur Kündigung. Ich prüfe, ob sie berechtigt ist und ob Sie sich dagegen wehren sollten.
Arbeitszeugnis & Lohn
Ich setze ein faires Arbeitszeugnis und ausstehenden Lohn, Überstunden oder Urlaubsabgeltung für Sie durch.
Was kostet ein Anwalt bei Kündigung?
Mit Rechtsschutzversicherung – keine Beratungskosten für Sie
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, entstehen Ihnen für Beratung und Kündigungsschutzklage keine Kosten – abgesehen von einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Ich kläre die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung, Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ohne Rechtsschutzversicherung: Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ich nenne Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab transparent.
Geringes Einkommen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist Prozesskostenhilfe möglich.
Wichtig zu wissen: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – auch wenn Sie gewinnen. Oft übersteigt eine erzielte Abfindung die Kosten aber deutlich.
Warum Mandanten mir vertrauen
Türkçe danışmanlık
İşten çıkarıldınız mı? Size Türkçe olarak danışmanlık veriyorum. Dava açmak için sadece üç haftanız var – hemen arayın veya WhatsApp üzerinden yazın. Hukuki koruma sigortanız varsa, danışmanlık için sizin için bir maliyet oluşmaz (olası katılım payı hariç).
Häufige Fragen zur Kündigung
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
Entstehen mir mit Rechtsschutzversicherung Kosten?
Nein, für Beratung und Kündigungsschutzklage entstehen Ihnen keine Beratungskosten – abgesehen von einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Ich kläre die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung. Ohne Rechtsschutzversicherung trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In vielen Fällen wird aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung vereinbart.
Ist eine Kündigung per WhatsApp oder E-Mail gültig?
Nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist unwirksam.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Unterschreiben Sie nicht vorschnell. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und Ihnen Ansprüche nehmen. Lassen Sie ihn vorher prüfen.
Beraten Sie auch auf Türkisch?
Ja, ich berate auf Deutsch, Türkisch und Englisch.
Kündigung erhalten? Warten Sie nicht.
Jeder Tag zählt. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – ich melde mich schnell und sage Ihnen, wie es weitergeht. Mit Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Beratungskosten.
Jetzt anrufen WhatsApp✉️ of****@*****ra.de
