Kündigung erhalten? Ihre Anwältin in Leverkusen

Handeln Sie jetzt: Gegen eine Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit. Ich prüfe Ihre Kündigung, setze Ihre Rechte durch und kämpfe für Ihren Arbeitsplatz oder eine faire Abfindung.

17 Jahre ErfahrungFachreferentin für ArbeitsrechtHızlı ilk değerlendirmeMit Rechtsschutz: keine BeratungskostenDeutsch · Türkisch · Englisch
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3 Wochen

So lange haben Sie ab Zugang der Kündigung Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – selbst wenn sie eigentlich unwirksam war.

Kündigung erhalten – das sollten Sie jetzt tun

Ruhe bewahren
Unterschreiben Sie nichts – vor allem keinen Aufhebungsvertrag und keine Ausgleichsquittung.
Datum notieren
Notieren Sie, wann und wie Sie die Kündigung erhalten haben. Ab diesem Tag läuft die Frist.
Arbeitssuchend melden
Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit, sonst droht eine Sperrzeit.
Unterlagen sammeln
Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnungen, gegebenenfalls Abmahnungen und Ihre Rechtsschutzversicherung.
Beraten lassen
Melden Sie sich bei mir. Ich prüfe Ihre Kündigung und sage Ihnen, welche Chancen Sie haben.

Ist Ihre Kündigung überhaupt wirksam?

Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Typische Fehler sind zum Beispiel:

Formfehler

  • Kündigung nur per E-Mail, WhatsApp oder mündlich – sie muss schriftlich und im Original unterschrieben sein
  • Falsche Kündigungsfrist
  • Betriebsrat wurde vor der Kündigung nicht oder nicht richtig angehört

Fehlender Kündigungsgrund

  • Im Betrieb gilt das Kündigungsschutzgesetz (mehr als 10 Mitarbeiter und über 6 Monate beschäftigt), aber es gibt keinen ausreichenden Grund
  • Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
  • Verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung

Sonderkündigungsschutz

  • Schwangerschaft und Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Mitglieder des Betriebsrats

Kıdem tazminatı

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. In der Praxis wird eine Abfindung aber sehr häufig ausgehandelt – gerade im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Als Orientierung gilt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Ich helfe Ihnen außerdem bei

Aufhebungsvertrag

Bevor Sie unterschreiben: Ich prüfe den Vertrag, verhandle über Abfindung und Freistellung und achte auf Risiken wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur Kündigung. Ich prüfe, ob sie berechtigt ist und ob Sie sich dagegen wehren sollten.

Arbeitszeugnis & Lohn

Ich setze ein faires Arbeitszeugnis und ausstehenden Lohn, Überstunden oder Urlaubsabgeltung für Sie durch.

Was kostet ein Anwalt bei Kündigung?

Mit Rechtsschutzversicherung – keine Beratungskosten für Sie

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, entstehen Ihnen für Beratung und Kündigungsschutzklage keine Kosten – abgesehen von einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Ich kläre die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung, Sie müssen sich um nichts kümmern.

Ohne Rechtsschutzversicherung: Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ich nenne Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab transparent.

Geringes Einkommen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist Prozesskostenhilfe möglich.

Wichtig zu wissen: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – auch wenn Sie gewinnen. Oft übersteigt eine erzielte Abfindung die Kosten aber deutlich.

Warum Mandanten mir vertrauen

Erfahrung17 Jahre als Rechtsanwältin und regelmäßige Tätigkeit als Fachreferentin für Arbeitsrecht.
Schnell erreichbarKurzfristige Ersteinschätzung – persönlich in Leverkusen, telefonisch oder online.
Über 140 Bewertungen5,0 Sterne auf Google – Mandanten schätzen meine klare Kommunikation und meinen Einsatz.

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Häufige Fragen zur Kündigung

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.

Entstehen mir mit Rechtsschutzversicherung Kosten?

Nein, für Beratung und Kündigungsschutzklage entstehen Ihnen keine Beratungskosten – abgesehen von einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung. Ich kläre die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung. Ohne Rechtsschutzversicherung trägt in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In vielen Fällen wird aber im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung vereinbart.

Ist eine Kündigung per WhatsApp oder E-Mail gültig?

Nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist unwirksam.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Unterschreiben Sie nicht vorschnell. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und Ihnen Ansprüche nehmen. Lassen Sie ihn vorher prüfen.

Beraten Sie auch auf Türkisch?

Ja, ich berate auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

Kündigung erhalten? Warten Sie nicht.

Jeder Tag zählt. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – ich melde mich schnell und sage Ihnen, wie es weitergeht. Mit Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Beratungskosten.

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