Kündigung – Tipps für Arbeitnehmer

Sie sind gekündigt worden und wissen nicht, was Sie jetzt tun sollen? Keine Sorge, Sie sind nicht alleine. Jedes Jahr werden tausende von Menschen in Deutschland gekündigt und stehen vor der Herausforderung, eine neue Stelle zu finden und sich gegen eine unfair Kündigung zu wehren.

Kündigung erhalten – was muss ich sofort tun?

Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen

Bevor Sie sich entscheiden, eine Kündigung einfach hinzunehmen, sollten Sie sich zumindest einmal anwaltlich beraten lassen. Denn meistens sind die Kündigungen nicht mal wirksam.

Wenn Ihnen gekündigt wurde, sollten Sie schnell reagieren; denn binnen drei Wochen ab Zugang muss die Kündigungsschutzklage erhoben werden – anderenfalls wird die Kündigung wirksam und es ist „nichts mehr zu machen“.

Sofort bei der Bundesagentur für Arbeit melden

Sobald Sie die Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Aber auch sobald Sie Kenntnis darüber erhalten, dass Ihr Arbeitgeber beabsichtigt, Ihnen gegenüber die Kündigung auszusprechen, sollten Sie die Bundesagentur für Arbeit kontaktieren und diese hierüber informieren.

Sobald Ihnen die Kündigung vorliegt, haben Sie nämlich nur noch 3 Tage Zeit, um sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld noch zu vermeiden.

Ist der Kündigungsgrund rechtswirksam?

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Außerdem muss es einen Grund geben. Was Ihren Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, hängt davon ab, ob die Kündigung fristlos oder fristlos erfolgt und ob das Kündigungsschutzgesetz gilt.

Was ist der Unterschied zwischen einer fristlosen und einer fristgemäßen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung (auch außerordentliche Kündigung genannt) beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Dafür muss allerdings ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Bei einer fristgerechten und ordentlichen Kündigung muss Ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhalten. Die Länge Ihrer Kündigungsfrist ist in Ihrem Arbeitsvertrag, einem für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag oder im  Gesetz festgelegt.  

Was kann ich gegen Kündigung (fristlos oder fristgemäß) tun?

Sie können die Wirksamkeit der Kündigung (also ob Ihr Arbeitgeber zu Recht gekündigt hat und das Arbeitsverhältnis endet) durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen indem Sie eine Klage erheben.

Bei einer fristlosen Kündigung kommt es darauf an, ob sog. wichtige Gründe vorliegen. Diese Gründe muss der Arbeitgeber entsprechend nachweisen.

Bei einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung prüft das Gericht, ob Ihr Arbeitgeber aufgrund personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Gründe berechtigt war, zu kündigen. Voraussetzung ist aber, dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Wenn dieses nicht anwendbar ist, prüft das Arbeitsgericht, ob Ihr Arbeitgeber die Kündigung willkürlich oder treuwidrig ausgesprochen hat.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage prüft das Arbeitsgericht, ob die Kündigung wirksam ist und ihr Arbeitsverhältnis beendet. Dazu muss die Kündigung durch personen-, verhaltens-, oder betriebsbedingte Kündigungsgründe gerechtfertigt sein.

Voraussetzung ist aber, dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Dazu müssen  Sie mehr als sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber gearbeitet haben und es müssen dort mehr als zehn Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt sein.

Was mache ich, wenn das Kündigungsschutzgesetz unanwendbar ist oder mir fristlos gekündigt wurde?

Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz unanwendbar ist, können Sie ebenfalls die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen lassen und eine Klage beim Arbeitsgericht erheben. Die Wirksamkeitsvoraussetzungen für solche Kündigungen sind nicht so hoch wie bei den Fällen, bei denen das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.

Ob Ihnen zu Recht fristlos gekündigt wurde können Sie auch durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen, indem Sie eine Klage erheben.

Wann muss die Kündigungsschutzklage erhoben werden?

Die Klage muss binnen 3 Wochen ab Zugang (Erhalt) der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Verstreicht diese Frist kann die Kündigung wirksam werden. Aber selbst dann kann ich versuchen Ihnen in einigen Ausnahmefällen noch versuchen zu helfen, um die Frist noch zu wahren. Sprechen Sie mich an.

Gibt es Alternativen zu einer Klage?

Ja. Eine Alternative zu einer Klage ist eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Ihr Arbeitgeber beispielsweose das Arbeitsverhältnis beenden möchte und noch keine Kündigung ausgesprochen wurde, kann man die Konditionen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem sog. Aufhebungsvertrag regeln.

Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben kann man mit dem Arbeitgeber einen sog. Abwicklungsvertrag vereinbaren.

In einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag kann man regeln, ob Ihnen eine Abfindung gezahlt wird und wie hoch diese ist. Ferner können z.B. Regelungen zur Freistellung, zum Resturlaub und zum Zeugnis getroffen werden, so das weiterer Streit vermieden wird.

Habe ich Anspruch auf ein super Arbeitszeugnis?

Ihnen steht ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu. Dieses sollten Sie sich rasch ausstellen lassen. Viele Zeugnisse sind auch fehlerhaft oder enthalten versteckte Hinweise, die nicht sofort erkennen lassen, dass Ihr Zeugnis Sie ins schlechte Licht rückt. Ein Arbeitszeugnis sollte stets von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Ich kann diese auch für Sie einfordern.

Habe ich Anspruch auf ein super Arbeitszeugnis?

Kündigungen sind komplexe Angelegenheiten. Denn entweder „wollen Sie Ihren Job wieder“ oder es gilt sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden und mit Ihrem Arbeitgeber möglichst eine Einigung hinsichtlich einer Abfindung etc. zu finden.

Ich helfe Ihnen, indem ich zunächst die Rechtslage prüfe. Ich gebe Ihnen dann eine kompetente und sichere Einschätzung der Erfolgsaussichten, d.h. ob Ihnen zu Recht oder zu Unrecht gekündigt wurde. Zudem bespreche ich mit Ihnen Ihre Ziele.

Wenn Ihr Ziel eine außergerichtliche Einigung ist, handele ich mit Ihrem Arbeitgeber die Konditionen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus (z.B. eine Abfindung, das Zeugnis).

Ich erhebe für Sie aber auch eine Kündigungsschutzklage und vertrete Ihre Interessen gerne vor Gericht.

Nase voll? Sie werden gemobbt? Sie wurden bereits mehrfach abgemahnt? Sie möchten selber kündigen?

Eigenkündigung - das sollten Sie beachten:

Eine spontane Entscheidung kann fatale Folgen für Sie haben. Auch wenn Sie aus Karrieregründen kündigen möchten, sollte dennoch die Eigenkündigung genaustens geplant werden. Es empfiehlt sich, alle Vor-und Nachteile sorgfältig mit einem Anwalt abzuwägen.

Rufen Sie mich an, ich versuche mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zu entwickeln, ohne dass Ihnen eine Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit droht.

Bleiben Sie optimistisch und lassen Sie sich nicht entmutigen: Wo sich eine Tür schließt, öffnet sich oft zügig eine andere.