Augen auf beim Elektroauto-Kauf. Was tun bei Mängeln?

Der Markt für Elektroautos boomt seit einiger Zeit und bleibt dank staatlicher Förderung und zunehmender Ladeinfrastruktur weiterhin im Aufwind. Natürlich haben auch viele Hersteller erkannt, dass sich durch diese Entwicklung ein einträgliches Geschäft machen lässt und erhöhen ihr Engagement in diesem Bereich. Technisch weiß die Elektroauto-Branche mittels verbesserter Reichweiten ebenfalls zu überzeugen. Jedoch kann es auch nach dem Kauf solcher Fahrzeuge zu Mängeln kommen, die dann kleiner oder auch schwerwiegender Natur sein können.

Beim Kauf eines Elektroautos sind die Hauptpflichten der Vertragsparteien im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Verkäufer schuldet die Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs ohne Mängel, während der Käufer den Kaufpreis bezahlen muss. Für Verbraucher gibt es spezielle Schutzvorschriften, die nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden dürfen. Am 01.01.2022 tritt zudem eine Änderung des Kaufvertragsrechts in Kraft. Sollte sich ein Mangel am Fahrzeug zeigen, dann muss der Käufer nicht mit einem mangelhaften Fahrzeug zufrieden sein.

Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Definition des Begriffs „Sachmangels“, der nun umfassender definiert ist als noch im alten Kaufrecht. Dieser ist jetzt deutlich differenzierter als vorher, da es darum geht, ob ein Mangel am Gegenstand selbst oder an digitalen Elementen vorhanden ist (z.B. Navigationssystem oder Touchscreen). Der Mangel am Fahrzeug stützt sich auf die §§ 434 ff. BGB, ein Mangel an digitalen Elementen hingegen auf die  §§ 327 ff. BGB, welche die Richtlinie der EU zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen umsetzen.

Kurz gesagt bedeuten die Rechte des Käufers bei Mängeln im Elektroauto-Kauf, dass er Nacherfüllung verlangen, den Vertrag beenden oder kündigen kann, den Preis herabsetzen oder Schadenersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen kann.

Welche Mängel treten immer öfter bei Elektroautos auf?

In den letzten Jahren hat sich die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen stark erhöht.

Nutzer von Elektroautos sollten sich nach unseren Erkenntnissen darauf vorbereiten, dass folgende Probleme auftreten können:

  • die Akkureichweite entspricht nicht den Angaben des Herstellers oder des Verkäufers
  • die Ladezeit entspricht nicht den Werksangaben
  • Hard – und Software Probleme
  • Mangelhafte Zusatzfunktionen wie z.B. „Autonomes Fahren“, sog. „Autopilot“
  • Mangelhafte Bremsen
  • reduzierte Funktionsfähigkeiten im Winter

Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt

Um die Rechte aus Mängeln schnell effektiv und wirksam geltend zu machen, sollten Sie eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung unbedingt durch einen versierten Rechtsanwalt im Kaufrecht in Betracht ziehen. Wir haben bereits mehrere Verfahren in diesem Bereich durchgeführt mit Erfolg für unsere Mandanten.

Rechtliche Beratung

In unserer Kanzlei haben wir das Thema E-Mobilität im Blick und bieten Ihnen als Mandanten die Möglichkeit, sich auf unsere Erfahrung zu verlassen. Mehr und mehr Mandanten lassen sich bezüglich des Kaufs eines fehlerhaften Elektrofahrzeugs von uns beraten. In unserer Kanzlei haben wir ebenfalls auf E-Mobilität gesetzt. Es wird elektrisch gefahren; Lademöglichkeiten sind fussläufig zu den Kanzleiräumlichkeiten erreichbar. Ihr Vorteil als Mandant: wenn Sie uns Ihre Probleme schildern, dann wissen wir aus eigener Erfahrung, worauf es ankommt und unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.