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Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei?

Wenn Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, ist das ein Schock – und völlig normal. Wichtig: Gehen Sie nicht unvorbereitet hin. In vielen Fällen ist es strategisch richtig, zunächst zu schweigen und erst nach Akteneinsicht zu reagieren.

✅ Keine Aussage ohne Akte
✅ Soforthilfe & klare Schritte
✅ Verteidigung übernimmt Kommunikation

Tipp: Schicken Sie mir die Vorladung als Foto/PDF. Dann kann ich sofort prüfen, was sinnvoll ist (und was nicht).

Bitte jetzt NICHT machen

  • Nicht „kurz erklären“ – keine spontane Aussage bei der Polizei.
  • Nicht hingehen, um es „aufzuklären“ – ohne Akte ist das riskant.
  • Keine Nachrichten an Beteiligte/Zeugen – nichts „richtigstellen“ per WhatsApp.
  • Nichts unterschreiben ohne kurze Prüfung.

Merksatz: Was einmal gesagt ist, bleibt in der Akte. Zurückholen kann man es nicht.

Muss ich zur Beschuldigtenvernehmung erscheinen?

Bei einer polizeilichen Vorladung besteht als Beschuldigte/r in der Regel keine Pflicht zu erscheinen. Selbst wenn Sie erscheinen, müssen Sie nichts zur Sache sagen.

Entscheidend ist: Erst Akteneinsicht, dann Strategie. So vermeiden Sie unnötige Selbstbelastung.

Warum ohne Akteneinsicht keine Aussage sinnvoll ist

In der Vorladung steht meist nur ein Vorwurf. Was wirklich in der Akte steht (Zeugenaussagen, Screenshots, Beweismittel, Ermittlungsstand), kennen Sie noch nicht. Die Polizei kennt es – Sie nicht.

Grundregel: Erst Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie – dann entscheiden wir, ob überhaupt eine Einlassung erfolgt (und wenn ja, wann und wie).

So läuft es bei mir ab: 3 klare Schritte

1) Sie schicken mir kurz Vorwurf + Termin (am besten Vorladung als Foto/PDF).
2) Ich übernehme Kontakt zur Polizei/Staatsanwaltschaft und beantrage Akteneinsicht.
3) Danach Strategie: Einstellung anstoßen / Stellungnahme / Verteidigung – ohne unnötige Risiken.

Sie müssen nicht selbst mit der Polizei kommunizieren. Das übernehme ich.

Häufige Fragen

Was soll ich bis zum Termin tun?

Keine Angaben zur Sache, keine Nachrichten an Beteiligte, Vorladung sichern. Kontakt aufnehmen – ich kümmere mich um die nächsten Schritte.

Soll ich „nur kurz meine Sicht“ schildern?

Bitte nicht. Ohne Akteneinsicht kann das später als Widerspruch, Einräumung oder Motiv gedeutet werden. Erst Akte, dann Strategie.

Kann das Verfahren eingestellt werden?

Häufig ja – gerade wenn früh sauber reagiert wird. Ziel ist, das Verfahren im Ermittlungsstadium zu beeinflussen.

Wie schnell bekomme ich Hilfe?

Akutfälle sofort – sonst kurzfristige Rückmeldung und Termin. Wichtig: Vorladung als Foto/PDF mitschicken.

Was kostet das?

Transparente Vorabklärung nach Umfang und Vorwurf. Ziel: früh strukturieren – spätere Risiken und Kosten vermeiden.

Rechtsanwältin Duygu Altun-Turak

Soforthilfe

Bitte gehen Sie nicht zur Vernehmung, bevor wir gesprochen haben. Ein falscher Satz kann später nicht „zurückgenommen“ werden.

Tipp: Vorladung (Vorwurf, Datum, Dienststelle) bereithalten.

Mini-Checkliste

  • 📄
    Vorladung sichern / fotografieren
  • 🤐
    Keine Angaben zur Sache
  • 🧠
    Keine „Erklär-Anrufe“
  • ⚖️
    Akteneinsicht abwarten