Strafrecht • Leverkusen & Köln • Soforthilfe

Polizeivorladung erhalten?
Bitte handeln Sie jetzt richtig – ohne Aussage, ohne Panik.

Wenn Sie Post von der Polizei bekommen haben, ist das verunsichernd – und absolut verständlich. Wichtig zuerst: Bei einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigte/r in der Regel nicht erscheinen und nichts aussagen.

✅ Soforthilfe & klare Schritte
✅ Erst Akteneinsicht – dann Strategie
✅ Kommunikation über Anwältin

Je früher ich eingeschaltet werde, desto mehr Optionen gibt es – oft lässt sich im Ermittlungsverfahren bereits eine Einstellung erreichen.

Bitte machen Sie jetzt NICHT diese Fehler

  • Nicht „kurz erklären“ – kein Anruf bei der Polizei, keine Rechtfertigung.
  • Nicht spontan hingehen – keine Vernehmung ohne Verteidigung & Akteneinsicht.
  • Keine Chat-Nachrichten an Beteiligte – nichts „klarstellen“ per WhatsApp.
  • Nichts unterschreiben ohne kurze Prüfung (auch scheinbar „harmlos“).

Auch wenn Sie unschuldig sind: Unüberlegte Aussagen sind einer der häufigsten Gründe, warum sich Verfahren verschlechtern.

Warum ohne Akteneinsicht keine Aussage sinnvoll ist

In der Vorladung steht meist nur ein Vorwurf. Was wirklich in der Akte ist (Aussagen, Screenshots, Beweise, Bewertungen), kennen Sie noch nicht. Die Polizei kennt es – Sie nicht.

Grundregel: Erst Akteneinsicht und Strategie – dann entscheiden wir bewusst, ob überhaupt eine Einlassung erfolgt und wenn ja, in welcher Form.

So läuft es bei mir ab: 3 klare Schritte

1) Sie schicken mir kurz Vorwurf + Termin (am besten Vorladung als Foto/PDF).
2) Ich übernehme Kontakt zur Polizei/Staatsanwaltschaft und beantrage Akteneinsicht.
3) Danach Strategie: Einstellung anstoßen / Stellungnahme / Verteidigung – ohne unnötige Risiken.

Sie müssen nicht selbst „dort anrufen“. Genau dafür sind Verteidiger da.

Häufige Fragen

Muss ich zur Polizeivorladung erscheinen?

In der Regel nein. Verpflichtend sind typischerweise Vorladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht. Im Zweifel: kurz prüfen lassen, bevor Sie hingehen.

Kann ich „nur kurz meine Unschuld erklären“?

Bitte nicht. Erst Akteneinsicht – dann Strategie. Selbst „harmlose“ Sätze können später falsch eingeordnet werden.

Was soll ich bis zum Termin tun?

Keine Angaben zur Sache, keine Nachrichten an Beteiligte, Vorladung sichern. Kontakt aufnehmen – ich kümmere mich um den nächsten Schritt.

Wie schnell bekomme ich Hilfe?

Akutfälle (z.B. Polizeikontakt, Durchsuchung, Festnahme) sofort – sonst kurzfristige Rückmeldung und Termin.

Was kostet das?

Transparente Vorabklärung nach Umfang und Vorwurf. Ziel: früh strukturieren – spätere Kosten und Risiken vermeiden.

Rechtsanwältin Duygu Altun-Turak

Soforthilfe

Bitte gehen Sie nicht zur Polizei, bevor wir gesprochen haben. Ein falscher Satz kann später nicht „zurückgenommen“ werden.

Tipp: Foto/PDF der Vorladung bereithalten (Vorwurf, Datum, Dienststelle).

Mini-Checkliste

  • 📄
    Vorladung sichern / fotografieren
  • 🤐
    Keine Angaben zur Sache
  • 🧠
    Keine „Erklär-Anrufe“
  • ⚖️
    Akteneinsicht abwarten