Vorladung von der Polizei erhalten? Jetzt keine Fehler machen.

Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen wurden, gilt: Keine Aussage ohne Akteneinsicht.
Ich unterstütze Sie schnell und diskret in Leverkusen & Köln.

Was bedeutet eine polizeiliche Vorladung?

Eine Vorladung kann als Zeuge oder als Beschuldigter erfolgen. Wenn Sie als Beschuldigter geführt werden, sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung zur Polizei gehen.

Die 3 größten Fehler

  • Spontan hingehen und „alles erklären“
  • WhatsApp-Nachrichten oder Chats selbst interpretieren
  • Etwas unterschreiben

Sofort-Checkliste

  • Nichts unterschreiben
  • Keine Aussage machen
  • Vorladung fotografieren
  • Strafverteidiger kontaktieren

Häufige Fragen

Muss ich zur Polizei gehen?

Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder eine Aussage zu machen.

Soll ich eine Aussage machen, damit die Sache erledigt ist?

Ohne Akteneinsicht kann eine Aussage erheblich schaden. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte sollte entschieden werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In Strafsachen meist kurzfristig – nutzen Sie die Online-Terminbuchung oder rufen Sie direkt an.